Reparaturen,
Unfallschäden
Autoglas inkl. Versicherungsabwicklung
Inspektion + Wartung
Klima-Service
Ihre Mobilität ist unsere Stärke: Unsere Experten bieten Ihnen Komplett-Service rund um Ihr „bestes Stück“. Neben Fahrzeuguntersuchung und Zulassung unterstützen wir Sie mit Expertisen und Gutachten zur Ermittlung des Fahrzeugwerts nach Unfällen oder vor dem Kauf. Prüfungen und Beratung zu Ihrer Autogasanlage runden unser Angebot ab.
Um die Sicherheit von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber eine Reihe von Fahrzeuguntersuchungen vor. In Deutschland ist die bekannteste davon die Hauptuntersuchung (HU) und die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA, auch bekannt als Abgasuntersuchung (AU)). Neue Pkw müssen nach drei Jahren zu HU und Abgas-Teiluntersuchung, danach alle zwei Jahre. Für den gewerblichen Personentransport ist eine HU alle zwölf Monate vorgeschrieben.
Auch E-Autos müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU). Dabei gelten für E-Autos die gleichen Fristen wie für Modelle mit konventionellem Verbrennungsmotor. Eine Abgasuntersuchung ist bei Elektroautos nicht nötig.
Mit unserem Meister-Service stehen wir für Wartung und Reparatur ebenso zur Verfügung wie für Unfallreparaturen aller Art.
Wir tauschen alle Fahrzeugscheiben und erledigen für Sie sämtlichen Schriftverkehr mit den Versicherungen. So sorgen wir schnell und unkompliziert für Ihre freie Sicht und sichere Fahrt!
Verlängern Sie die Lebensdauer ihrer Klimaanlange und genießen Sie frische sowie gesunde kühle Luft im Sommer. Mit unserem Service erreichen Sie beides sofort!
Für unsere Kunden, die mautpflichtige LKW führen, bieten wir einen besonderen Service:
Wir beantragen für Sie staatliche Fördermittel beim Kauf von LKW Reifen und stellen sicher, dass Sie bis zu 80% Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben zurück erhalten.
– Mautpflichtige LKW mit zulässigem Gesamtgewicht mind. 7,5 Tonnen
– Kunde ist Eigentümer / Halter des/der in der BRD angemeldeten LKW
– Durchführung von Güterverkehr im Sinne des § 1 GüKG mit Berechtigung nach § 3 GüKG – nationale Erlaubnis oder § 5 GüKG – EU Lizenz
– Alternativ: Durchführung von Werkverkehr nach § 15 GüKG
Wir beraten Sie ausführlich im Thema, stellen gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Unterlagen zusammen, beantragen die Reifenförderung über unseren Partner und begleiten den Prozess über den kompletten Förderzeitraum. Damit stellen wir sicher, dass Sie Ihr Förderpotenzial bestmöglich abgreifen.
Die Maximalförderung beträgt 2.000,- € pro LKW bzw. bis zu 33.000,- € pro Unternehmen innerhalb des Beantragungszeitraumes 07.01.2020 bis 30.09.2021.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie gern unter:
ek@rb-reifen.de oder telefonisch unter 02434/92 87 42
…damit Sie schnell wieder auf die Straße kommen.
Einfach anrufen und wir helfen sofort weiter.
Reifen-Einlagerung
PKW, Off-Road + Transporter
Motorrad + Roller + Kleinreifen
Land- + Baumaschinen
Stapler- + Industriereifen
Gerne über nehmen wir die Reinigung und Einlagerung inkl. Versicherungsschutz!
Made with
Website Software